Das Essen von selbst gesammelten Pilzen kann mit einem Risiko verbunden sein. Das wissen viele Pilzfreundinnen und -freunde. Doch auch die Suche an sich ist in manchen Gebieten lebensgefährlich.

So zum Beispiel im Naturschutzgebiet am ehemaligen Truppenübungsplatz in Aschaffenburg. „Wir haben gerade in den letzten Tagen vermehrt Pilzsucher im Naturschutzgebiet angetroffen“, so Victoria Schuler. Sie ist Rangerin im Naturpark-Spessart und unter anderem für die Informationsarbeit und Besucherlenkung im Naturschutzgebiet in Schweinheim zuständig.

Schuler: „Das Gebiet wurde ehemals militärisch genutzt und abseits der Wege befinden sich Kampfmittel nahe der Oberfläche.“ Der Forst ist deshalb über eine Sicherheitsverordnung der Stadt Aschaffenburg gesondert gesperrt; es gilt ein strenges Wegegebot. Das bedeutet, dass das Spazierengehen nur auf den freigegebenen Routen erlaubt ist. Außerdem ist das Entnehmen von Pflanzen, Tieren und Pilzen untersagt.

Um verstärkt auf die Regelungen im Naturschutzgebiet: „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ – kurz „Exe“ genannt – hinzuweisen, wurden vom Naturpark Spessart in Absprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg neue Hinweisschilder montiert.

Gezeigt werden dort: die Gebote und die Fläche des Naturschutzgebietes sowie die markierten und erlaubten Wege. Ein QR-Code erleichtert den Wandernden das Abrufen der dort geltenden Gebietsverordnung.

Es gehe nicht nur um den Schutz der Arten, so die Rangerin, sondern um das eigene Wohl: „Wir hoffen, die Besuchenden mit den zusätzlichen Schildern für das Thema zu sensibilisieren“.

Info:

Ein Naturschutzgebiet (NSG) wird durch dreieckige Schilder gekennzeichnet. Sie haben einen grünen Rand, einen Seeadler in der Mitte und den Schriftzug „Naturschutzgebiet“. Diese Flächen stehen unter strengem Schutz und haben jeweils eine eigene Schutzgebietsverordnung. In dieser sind die genauen Grenzen des jeweiligen NSGs und die dort geltenden Regeln aufgeführt. Diese Verordnungen sind meist im Internet auf den Seiten der Landratsämter oder der kreisfreien Städte zu finden.