Die Bundesnetzagentur wacht in Deutschland über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV). Sie ist dadurch gleichzeitig auch die amtliche Stelle, die die Daten zu deren Standorten verwaltet und vorhält. Das ist nur deshalb möglich, weil alle Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet sind.
Alle diese gemeldeten Ladepunkte werden mehr oder weniger regelmäßig auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Und da diese Daten öffentliche Daten sind, die dem Allgemeinwohl dienen, muss die Bundesnetzagentur die erhobenen Daten veröffentlichen. Und es ist gut, dass das so ist, denn es wurde von der Bundesnetzagentur leider vergessen, in der Ladesäulenkarte die Steckertypen der Ladeeinrichtungen anzugeben – und zwar bei allen Ladesäulen bundesweit. Und es wurde leider auch übersehen, dass eine Suchfunktion in einer digitalen Karte, die standortbasiert angelegt ist, den Anwendernutzen deutlich erhöht. Denn es soll ja gelegentlich vorkommen, dass ein User solche Anwendungen sogar über ein mobiles Endgerät nutzt.
Kontaktdaten
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
ladesaeulenverordnung@bnetza.de
Elektromobilität / Öffentliche Ladeinfrastruktur
Bundesamt für Justiz
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
Hier ist unsere Abhilfe: In der digitalen Karte von Natura Event mit allen bundesweiten Strom-Ladesäulen sind diese wichtigen Funktionen selbstverständlich enthalten!