Das Thema Elektromobilität ist angekommen in der Bevölkerung. Zwischen Oktober 2020 und Juli 2021 beantragten rund 620.000 Bürger einen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen im Rahmen des Förderprogramms des Bundes. Damit war der Fördertopf leer. Ein Nachschlag der Bundesregierung in Höhe von weiteren 300 Millionen Euro ist seit Ende Oktober 2021 ebenfalls verbraucht. Aktuell können keine neuen Anträge gestellt werden. Eine konkrete Anfrage der Redaktion von Natura Event beim Bundesverkehrsministerium und beim Bundeswirtschaftsministerium, wie man denn gedenke hier weiter verfahren zu wollen ergab zusammenfassend den Stand, dass aktuell niemand konkrete Angaben machen kann (oder will). Die weitere Gestaltung des Förderprogramms obliege der kommenden Bundesregierung.
Grundsätzlich kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] für den Kauf und Anschluss von Ladestationen an privaten Wohngebäuden der sogenannate “Zuschuss 440” beantragt werden. Es ist dabei unerheblich, ob Sie Mieter oder Eigentümer des privat genutzten Wohnraums sind. Im Rahmen der Förderung wird – unter einem ganzen Katalog von Voraussetzungen – jeder Ladepunkt mit 900 Euro bezuschusst. Ein Ladepunkt ist eine technische Einrichtung [Stecker bzw. Kupplung], mit dem Sie ein Elektroauto aufladen können, aber nicht mehrere gleichzeitig. Eine Ladestation kann durchaus mehrere Ladepunkte besitzen.
Eine klare Ausssage trifft die KfW dazu, wie mit bereits beschiedenen Anträgen verfahren wird. Bereits bewilligte, aber wegen noch nicht erfolgter Installation noch nicht abgerufene Fördermittel, sind für den Antragsteller reserviert und kommen zur Auszahlung, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
TIPPs der Redaktion:
Wenn Sie beabsichtigen eine private Ladestation einzurichten und noch etwas Zeit haben, dann warten Sie! Es ist definitiv damit zu rechnen, dass weitere Fördermittel des Bundes bereit gestellt werden. Und die Förderung muss unbedingt vor dem Kauf bei der KfW beantragt werden, sonst gibt es keinen Zuschuss!
Der Wandel von Verbrennungsmotoren zum Elektroantrieb ist zwingend und nicht mehr aufzuhalten. Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, die früher oder später ausgetauscht werden, der sollte darüber nachdenken, direkt eine Ladestation mit mehreren Ladepunkten einzurichten, von denen jeder einzelne förderungsfähig ist. Die im Gesamtvolumen enthaltenen Installationskosten fallen dagegen nur einmal an.
Kontaktdaten
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
mailto:ladesaeulenverordnung@bnetza.de
Elektromobilität / Öffentliche Ladeinfrastruktur
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI]
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvi.bund.de
Pressemitteilung Wallboxen-Programm
Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
info@kfw.de
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen