Neben vielen anderen Dingen beschäftigt sich die Bundesnetzagentur auch damit zu überwachen, dass in Deutschland öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile die technischen Mindestanforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllen. Das kann sie tun, da alle Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet sind. Und wenn man sich bei der Bundesnetzagentur eines Themas erst einmal angenommen hat, dann wird zur Bewältigung von Aufgaben mit solch immensem Umfang zuerst einmal ein eigenes Referat gegründet. Als eine der wichtigsten und vorrangigsten Aufgaben im Referat „Ladepunktanzeige” hat man die statistische Auswertung der erhobenen Daten identifiziert. Und da diese Daten dem Allgemeinwohl dienen, muss die Bundesnetzagentur die erhobenen Daten veröffentlichen.
Kontaktdaten
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
ladesaeulenverordnung@bnetza.de
Elektromobilität / Öffentliche Ladeinfrastruktur
Bundesamt für Justiz
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
Das hat den angenehmen Nebeneffekt, dass wir Ihnen die Ergebnisse hier präsentieren können. Und es wird für uns alle von nicht unwesentlicher Bedeutung sein, die weitere Entwicklung dieser Zahlen im Auge zu behalten, denn die Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland ist – im unmittelbaren Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn gesehen – eher ernüchternd zu nennen. [Grafik: Bundesnetzagentur]