Jetzt sausen sie wieder durch die Lüfte: Die Outdoor-Saison hat begonnen und mit ihr die Präsenz von Drohnen in der Natur – auch im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Dabei ist der Einsatz der kleinen Flugkörper, egal ob zu gewerblichen oder privaten Zwecken, in diesem wie anderen Schutzgebieten generell verboten, und zwar entsprechend einer seit April 2017 geltenden Bundesverordnung („§ 21b LuftVO – Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen“).
„Viele Drohnenbesitzer unterliegen dem Irrtum, dass das Verbot auf Fluggeräte unter einem Gewicht von zwei Kilo nicht zutrifft“, weiß Christian Wiedermann aus dem Fachbereich Schutz und Entwicklungsplanung in der Nationalparkverwaltung in Tönning. Diese Zwei-Kilo-Grenze jedoch ist nur relevant für einen sogenannten Drohnenführerschein – der ab diesem Gewicht notwendig ist. Aber der Schluss „kein Führerschein notwendig – freie Fahrt in der Luft“ ist falsch!
Für die sensible Natur im Nationalpark Wattenmeer werden Drohnen immer mehr zum Problem. Denn ähnlich wie Flugdrachen stören sie die Tierwelt ganz erheblich, insbesondere jetzt, in der Brut- und Rastzeit der Vögel. „Wir begrüßen daher diese klaren Regelungen im Luftverkehrsrecht“, betont die Leiterin des Fachbereiches Kirsten Boley-Fleet.
Gebührenpflichtige Ausnahmen vom generellen Flugverbot sind allerdings in begründeten Einzelfällen möglich. Zuständig dafür ist der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH), der sich mit den jeweils vor Ort zuständigen Behörden – im Falle des Nationalparks also die Nationalparkverwaltung – ins Benehmen setzt. Detaillierte Informationen über die gesetzlichen Regelungen zum Drohneneinsatz sind auf der Website des Bundesverkehrsministeriums hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen-einstieg.html zu finden.
Auch die Nationalparkverwaltung nutzt in besonderen Fällen mit Kameras ausgerüstete Drohnen, denn die erweisen sich für einige Monitoring-Aufgaben im Wattenmeer als hilfreich, etwa bei den Erhebungen der Brutvogelvorkommen von Großmöwen. Denn beim umsichtig und gut geplanten Einsatz für die erforderlichen Kartierungen werden die Brutkolonien auf diese Weise deutlich weniger beeinträchtigt als bei anderen, am Boden durchgeführten Methoden. Mit Erfolg praktiziert wird die Technik einem Bericht des niederländischen Fachmagazins „Limosa“ zufolge unter anderem auch bereits seit 2013 für die Brandseeeschwalbenkolonie auf Texel.