Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat mit der Veröffentlichung der Änderungsbekanntmachung (pdf, 4,7 MB) vom 19.05.2021 im Amtsblatt am 16.06.2021 den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land erweitert (Link zum Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS)).

Damit wurde eine Initiative der Region aufgegriffen, die schon seit vielen Jahren verfolgt wird und vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin an das Umweltministerium herangetragen worden ist. Mit der Erweiterung soll eine qualitative Aufwertung des bestehenden Naturparkes erreicht sowie Synergien bei der touristischen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung genutzt werden.

Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich um die naturschutzfachlich sehr wertvolle Kyritz-Ruppiner Heide, den Verbindungsraum zwischen der Heide und der heutigen Naturparkgrenze sowie die vielseitige Landschaft im Bereich der Granseer Platte auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Hier kann die aktuell durch den LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) erstellte Karte (pdf, 0,5 MB) heruntergeladen werden!

Zuständig für die Erweiterung ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als Oberste Naturschutzbehörde gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Brandenburgische Naturschutzzuständigkeitsverordnung. Für die Naturparkerweiterung ist kein förmliches Schutzgebietsverfahren vorgeschrieben.

Die Erweiterung erfolgte durch Änderung der Naturparkerklärung vom 13.06.2001. Die Fläche des Naturparks vergrößert sich von bisher ca. 68.500 ha auf ca. 86.000 ha um ca. 26%.

Im Rahmen der Naturparkerweiterung erfolgte keine Ausweisung von zusätzlichen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten. Es wurden keine naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote ausgesprochen.

Für Rückfragen steht die Naturparkverwaltung zur Verfügung.

 

 

Text: Naturpark Stechlin-Ruppiner Land
Foto: Sielmann-Turm in der Kyritz-Ruppiner Heide | Naturpark Stechlin-Ruppiner Land