Ein Naturpark ist als Kulturlandschaft ein geschützter und durch menschliches Einwirken geschaffener Landschaftsraum, dessen Zustand langfristig erhalten werden soll. In den meisten Staaten unterliegt der Naturpark daher gesetzlichen Reglementierungen.

In Deutschland ist ein Naturpark in die Kategorie des „Gebietszonen Naturschutzes“ eingeordnet und wird durch das „Bundesnaturschutzgesetz“ geregelt und definiert. Diesbezügliche Einzelheiten hinsichtlich der Ausweisung und Anerkennung eines Naturparks variieren jedoch in den einzelnen Bundesländern auf Grund der dortigen Naturschutzgesetze.

Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten, in denen schon die Veränderung der Landschaft verboten ist, ist die Idee der Naturparks die Erhaltung und der Schutz der Landschaft durch respektvolle und nachhaltige Bewirtschaftung. Dabei wird eine umweltgerechte Landschaftsnutzung in Kombination mit sanftem Tourismus angestrebt.  Der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden sollen so in Symbiose gebracht werden.

Im Jahr 1956 wurde in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn der Grundstein für die Einrichtung von Naturparks gelegt. Der Naturschützer und Unternehmer Alfred Toepfer stellte auf der Jahresversammlung des Vereins Naturschutzpark ein Gemeinschaftsprogramm des Vereins sowie des heutigen Bundesamts für Naturschutz und weiteren Institutionen vor, das die Einrichtung von zunächst 25 Naturparks in Westdeutschland zum Ziel hatte.

Heute, im Jahr 2019 existieren in Deutschland 103 Naturparks, die in der Gesamtheit über ein Viertel (27,8%) des gesamten Bundesgebietes ausmachen. Neben dem Bundesamt für Naturschutz engagiert sich beispielsweise der Dachverband VDN (Verband deutscher Naturparke) für die Erhaltung und den Schutz von Landschaft und Natur. Eine zentrale Aufgabe des VDN ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Einrichtung von Naturparks, sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung der Interessen der Naturparks in der Politik.